Bei dem Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den MV Dächingen bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Karten für nicht wahrgenommene Konzerte sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen

Der MVD hat das Recht, bei Zahlungsverzug bzw. bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Verkauf zurückzugeben.